Kassenmeldung
Für mitteilungspflichtige elektronische Aufzeichnungssysteme gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme. Ordne deshalb dem jeweiligen System das passende Ereignis und Datum zu. Sonder- und Übergangsregelungen müssen für deinen Fall gesondert geprüft werden.
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